Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:
Wie und wann ist die Geschäftsstelle zu erreichen?
Mo und Mi 17.00 – 18.30 Uhr
Das Büro ist generell besetzt
Mo und Mi ab 15.00 Uhr
Di, Do und Fr ab 9.30-12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Rufen Sie gerne an und nutzen Sie den Anrufbeantworter 0151-16061 829 (WhatsApp oder Signal funktionieren auch) oder mailen Sie an info@baiersdorfersv.de.
Bei allen Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Wann kann ich im Sportverein Sport treiben?
Die regulären Öffnungszeiten sind täglich von 8.00 – 22.00 Uhr.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Wie hoch sind die Vereinsbeiträge und wann werden sie eingezogen?
Hier sehen Sie unsere Beitragsstruktur.
Sofern Sie nicht zum 1.1. oder 1.7. in den Verein eintreten, werden die Beiträge monatsgenau bis zum nächsten Einzugstermin abgebucht (eine Aufstellung des Betrages erhalten Sie mit dem Willkommensschreiben). Abgebucht werden die halbjährlichen Beiträge immer Anfang Januar und Anfang Juli. Monatliche Beiträge werden monatlich abgebucht.
Eine Anmeldegebühr von derzeit 20€ wird mit dem ersten Einzug mit abgebucht.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Muss ich die Beiträge zahlen, auch wenn ich / mein Kind das Sportangebot nicht mehr wahrnimmt?
Ja, bis zum Austrittstermin nach Ihrer fristgerechten Kündigung. Die Nicht-Teilnahme am Sport befreit nicht von den Beitragszahlungen. Mit dem Vereinsbeitrag bezahlen Sie für die Mitgliedschaft im Verein, die Abteilungsbeiträge berechtigen Sie zur Teilnahme an der jeweiligen Sportart.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Was passiert, wenn mein Konto nicht gedeckt ist zum Zeitpunkt des Beitragseinzugs?
Sie erhalten eine Zahlungserinnerung zur Überweisung des fälligen Beitrages. Die entstandene Rücklastgebühr geht selbstverständlich zu Ihren Lasten.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins folgen eine 1te, danach 2te Mahnung. Danach, wie in der 2ten Mahnung angekündigt, geht die Forderung ans Inkassobüro.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Welche Beitragsermäßigungen gibt es?
- Schwerbehinderte, Rentner, Frührentner, Schüler und Studenten zahlen einen ermäßigten Vereinsbeitrag. Der Nachweis muss selbstständig jährlich vorgelegt werden.
- FSJ-ler / BFD-ler zahlen während ihres Einsatzes ermäßigten Beitrag.
- Kinder unter 10 Jahren bezahlen nur den Vereinsbeitrag sowie den Beitrag für die teuerste Abteilung, in der das Kind angemeldet ist.
- Familien ab 3 Personen können den Familienbeitrag nutzen.
- Sie können bei berechtigtem Bedarf den Härteantrag ausfüllen und einreichen – der Vorstand entscheidet über eine Ermäßigung.
- Wenn Sie bereits vom Jobcenter unterstützt werden, können Sie einen Zuschuss beantragen, wenn Sie diese beiden Formulare ausfüllen und in der Geschäftsstelle bestätigen lassen: Jobcenter Erstattung Beiträge und Jobcenter Antrag
Zuletzt aktualisiert am 16.07.2025 von Stefan Klug.
Wann und wie kann man kündigen?
- Abteilungen, deren Beiträge monatlich abgebucht werden (Taekwon Do, HipHop, Gong Fu) können monatlich gekündigt werden.
- Alle anderen Abteilungen können wie die Vereinsmitgliedschaft gekündigt werden oder nach Absprache im Tausch mit einer anderen Sportart. Sprechen Sie uns einfach an.
- Die Mitgliedschaft im Verein kann mit 6 Wochen zum 30.6. oder 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.
- Die Fristen für Ballett sind 30 Tage zum Quartalsende.
- Es genügt eine schriftliche, formlose Erklärung, gerne auch per Mail. Wichtig ist immer die Info, ob Sie nur eine Abteilung oder auch die Vereinsmitgliedschaft kündigen wollen. Wir bestätigen jede Kündigung schriftlich.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Wie komme ich an Reha-Sportstunden?
Sie reichen die Reha-Sportverordnung in der Geschäftsstelle ein und vereinbaren einen Termin unter sport@baiersdorfersv.de. Dort erhalten Sie alles Relevante an Informationen.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Warum brauche ich einen Termin zur Einweisung in die Fitness-Geräte?
Unsere Fitnessräume sind in der Regel nicht beaufsichtigt. Zudem übernehmen wir keine Haftung für Ihren gesundheitlichen Zustand. Die Geräte und deren Nutzung – bei Bedarf erhalten Sie auch einen individuellen Trainingsplan - werden Ihnen erklärt. Danach erhalten Sie eine personalisierte Zugangskarte zu unseren Fitness-Räumen.
Einen Termin für die Einweisung bekommen Sie per Mail unter BSVit@baiersdorfersv.de.
Die Einweisung kostet i.d.R. 10€, das Pfand für die Zugangskarte beträgt 10€. Nicht-Mitglieder können einmalig 3 Monate schnuppern für 65€. Danach dürfen Sie gerne Mitglied im Verein und der Fitnessabteilung werden.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Mein Kind möchte HipHop-Tanzen oder beim Kinderturnen mitmachen. Was muss ich tun?
Die Einteilung in die verschiedenen Kurse erfolgt nach Absprache und Probetraining. Manche Kurse sind leider voll, dann würden Sie auf die Warteliste kommen.
Melden Sie sich bzw ihr Kind an unter kidsfit@baiersdorfersv.de.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Mein Kind interessiert sich für das Ballett-Angebot. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte per Mail an brigita.cerveni@gmx.de, sie wird mit Ihnen alles besprechen.
Es gibt dann eine einmalige Anmeldegebühr und einen monatlichen Beitrag – dieser wird auch in den Ferien erhoben. Kündigungsfrist für Ballett ist ein Monat zum Quartalsende.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Kann ich in Kursen oder Abteilungen „schnuppern“?
Ja, jederzeit und max. 3x Mal je Sportart – bei Kursen 1x. Die Übungsleiter freuen sich über eine kurze Anmeldung. Die Email-Adressen finden Sie auf unserer Homepage (Link auf die Homepage) unter den jeweiligen Sportarten.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Ich möchte den Verein unterstützen und spenden. Wie geht das?
Wir freuen uns sehr über jede Unterstützung – finanzielle oder tatkräftige Hilfe ist immer willkommen.
Geldspenden gerne auf unser Konto DE38 7635 0000 0005 0020 89. Tragen Sie ein, wen sie unterstützen wollen (z.B. eine bestimmte Abteilung oder den Verein allgemein). Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, schreiben Sie uns per Mail Ihre Daten (Name, Adresse), dann stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung für das Finanzamt aus.
Wollen Sie sich tatkräftig einbringen? Fragen Sie in der Geschäftsstelle nach – es gibt immer etwas zu tun. Vielen Dank.
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.
Wie erfahre ich Neues?
Schauen Sie auf die schwarzen Bretter im Eingang, auf die Homepage und besuchen Sie die jährliche Mitgliederversammlung immer Ende März. Der Termin steht im Amtsblatt, in den regionalen Zeitungen und natürlich auf der Homepage.
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Zuletzt aktualisiert am 15.07.2025 von Stefan Klug.